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WebAcappella Fusion

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Fortgeschrittene Kenntnisse / Cookie-Banner / DSGVO-Vorschriften

Cookie-Banner / DSGVO-Vorschriften

Bei der Erstellung einer Website mit WebAcappella stellt sich die Frage nach Cookies und der Einwilligung gemäß DSGVO. In diesem Abschnitt werden die gesetzlichen Verpflichtungen und integrierten Lösungen für eine konforme Verwaltung von Cookies erläutert.

Gesetzliche Verpflichtungen

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie muss eine Website die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einholen, bevor nicht essentielle Cookies (Werbe-, Analyse- oder Social-Media-Cookies) gesetzt werden dürfen.

Integriertes Einwilligungsbanner

WebAcappella integriert standardmäßig ein Cookie-Einwilligungsbanner, das über die allgemeinen Eigenschaften der Website zugänglich ist. Dieses Banner verwaltet automatisch die Einwilligung für Google Analytics.

Aktivierung

So aktivieren Sie das Einwilligungsbanner:

  1. Öffnen Sie die allgemeinen Eigenschaften der Website.
  2. Geben Sie Ihre Google Analytics-ID ein.
  3. Das Einwilligungsbanner wird automatisch auf allen Seiten der Website angezeigt.

Fälle, in denen kein Banner erforderlich ist

Standardmäßig generiert eine Website mit WebAcappella ohne Google Analytics und ohne Dienste von Drittanbietern keine Cookies, für die eine Einwilligung erforderlich ist. In diesem Fall ist das Banner nicht erforderlich.

Zusätzliche Dienste von Drittanbietern

Wenn Sie andere Dienste von Drittanbietern integrieren, die Cookies setzen (Facebook Pixel, YouTube, gezielte Werbung usw.), sind möglicherweise zusätzliche Lösungen für die Einwilligungsverwaltung erforderlich:

Diese Skripte können über einen HTML-Code-Bereich in WebAcappella eingefügt werden.