Cookie-Banner / DSGVO-Regelung¶
Bei der Erstellung einer Website mit WebAcappella stellt sich die Frage nach Cookies und der DSGVO-Zustimmung. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Verpflichtungen und Lösungen zur Integration einer konformen Cookie-Verwaltung detailliert erläutert.
Gesetzliche Verpflichtungen¶
Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie muss eine Website die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie nicht-essentielle Cookies (für Werbung, Analyse oder in Verbindung mit sozialen Netzwerken) hinterlegt.
Sonderfall von Websites, die mit der Software WebAcappella erstellt wurden
Standardmäßig erzeugt eine WebAcappella-Website keine Cookies, die eine Zustimmung erfordern.
Ein Cookie-Banner ist nur erforderlich, wenn Dienste von Drittanbietern eingebunden sind (Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube usw.).
Der Fall der offiziellen Website WebAcappella
Seit einigen Jahren ist Google Analytics nicht mehr in die Website integriert, wodurch die Notwendigkeit eines Cookie-Banners entfällt.
Fälle, die eine Zustimmungsbinde erfordern¶
Das Hinzufügen bestimmter Elemente von Drittanbietern führt zur Hinterlegung von Cookies, die einen DSGVO-konformen Zustimmungsmechanismus erfordern. Beispiele:
Tracking- und Analysetools: Google Analytics, Matomo, Hotjar usw.
Soziale Netzwerke: Schaltflächen zum Teilen von Facebook, Twitter, Instagram usw.
Eingebettete Videos: YouTube, Vimeo (die Tracking-Cookies ablegen können).
Gezielte Werbung: Google Ads, Facebook Pixel.
Lösungen für die Verwaltung der Zustimmung¶
Um ein Zustimmungsbanner in eine WebAcappella-Website zu integrieren, gibt es folgende Möglichkeiten:
Nutzung spezialisierter Dienste - Cookiebot: Erzeugt automatisch ein konformes Banner und blockiert Cookies bis zur Einwilligung. - Axeptio: Ermöglicht eine spielerischere und anpassbare Verwaltung der Zustimmung. - Tarteaucitron.js: Open-Source-Skript, das eine einfache und konforme Verwaltung von Cookies ermöglicht.
Hinzufügen von benutzerdefiniertem HTML-Code
Scripts zur Verwaltung der Zustimmung können in WebAcappella in einen HTML-Bereich eingefügt werden.
Beispiel für die Integration von Cookiebot :
<script id="Cookiebot" src="https://consent.cookiebot.com/uc.js" data-cbid="VOTRE_ID_CKBOT" type="text/javascript" async></script>
Manuelles Blockieren von Skripten von Drittanbietern
Es ist möglich, das Laden von Skripten von Drittanbietern davon abhängig zu machen, dass Cookies über JavaScript akzeptiert werden.
Schlussfolgerung¶
Eine WebAcappella-Website ohne Drittdienste benötigt keinen Cookie-Banner. Sobald jedoch externe Dienste hinzugefügt werden, wird ein Zustimmungsmanagement obligatorisch.
Es gibt verschiedene Lösungen, wie die Integration von Cookiebot oder Axeptio, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.